Wirecard Bilanzskandal durch Internes Kontrollsystem verhinderbar?
Eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei prüft gerade Klagsmöglichkeiten gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats der Wirecard AG. Grundlage ist die Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen. (vgl. Schnauder 2020)
Bei einem Fall wie Wirecard kam es vermutlich zu einem Versagen auf mehreren Ebenen. Details über die internen Kontrollen der Wirecard werden wir als Öffentlichkeit womöglich nie erhalten. Eines ist allerdings jetzt schon klar: Eine grundsätzliche Schwäche jedes Internen Kontrollsystems ist die fehlende Einbeziehung der Geschäftsführung, welche meist über dem IKS steht und dieses aufgrund der geltenden Legislatur bereits seit 2008 zu überprüfen hätte. Aufgrund seiner Autorität, seinen Machtbefugnissen und seiner intimen Systemkenntnis kann sich das Top Management der Wirkung interner Kontrollen aber manchmal in betrügerischer Absicht entziehen.
Interne Kontrollsysteme können immer nur hinreichende, aber keine absolute Sicherheit bieten. Dennoch erhöhen wirksame IKS die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung betrügerischer Handlungen und schränken die Gelegenheiten generell ein: Sie sind heutzutage vor allem bei der Prävention von Mitarbeiterdelikten nicht mehr wegzudenken. Obwohl durch Interne Kontrollsysteme keine, von der Geschäftsführung angestoßenen, Bilanzdelikte verhindert werden können, so repräsentieren sie dennoch ein zentrales, vorbeugendes Element im Rahmen des Anti-Fraud Managements.
Übrigens ist auch die Interne Revision in der Praxis in hohem Maße von der Geschäftsleitung abhängig, obwohl sie eigentlich über das Audit Committee an den Aufsichtsrat berichtet. Dadurch sind ihr bei der Prävention von solchen Bilanzdelikten, denen stets Top Management Fraud zugrunde liegt, ganz natürliche Grenzen gesetzt.
Was bei den Corporate Governance Debatten, welche nach solchen Fällen immer wieder erneut aufkommen, gern vergessen wird, ist der Umstand, dass das Restrisiko durch betrügerisches Handeln der Geschäftsführung nur mit der totalen Überwachung der Personen zu lösen wäre und somit gesellschaftlich abzulehnen ist. Wir werden daher auch in Zukunft mit der zweitbesten Lösung wirtschaften: Interne Compliance Verteidigungslinien im Unternehmen aufsetzen und prüfen, prüfen, prüfen…
Für weitere Informationen zum Thema Interne Kontrollsysteme, emfehlen wir unsere Präsenz Trainingskurse zu den folgenden Themen: